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LeistungsTV-Bund

BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014  AZ: D 5 – 31002/12#10
1 Neufassung des tarifvertraglichen Leistungsentgelts nach § 18 TVöD
   
 
Mit der Neufassung von § 18 TVöD wird die Ausgestaltung des Leistungsentgelts nach LeistungsTV-Bund
als Möglichkeit für eine Leistungsbezahlung der Tarifbeschäftigten zur Verfügung gestellt (1.1).
Zudem wird mit § 38a Absatz 2 eine Übergangsregelung geschaffen (1.2).
Beide Regelungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
 

 

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