LeistungsTV-Bund |
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BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014 AZ: D 5 – 31002/12#10 | |
1 | Neufassung des tarifvertraglichen Leistungsentgelts nach § 18 TVöD |
Mit der Neufassung von § 18 TVöD wird die Ausgestaltung des Leistungsentgelts nach LeistungsTV-Bund als Möglichkeit für eine Leistungsbezahlung der Tarifbeschäftigten zur Verfügung gestellt (1.1). Zudem wird mit § 38a Absatz 2 eine Übergangsregelung geschaffen (1.2). Beide Regelungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
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