1Das Leistungsentgelt soll dazu beitragen,
die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken
und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
2Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden
.
3Bei Anwendung und Ausfüllung dieses Tarifvertrages sind
die Diskriminierungsfreiheit und Transparenz der Bewertungs- und Feststellungsregelungen sicherzustellen.
4Bei der Gestaltung der Leistungsanforderungen und -bewertungen ist dem
Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen
und das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming) zu verwirklichen.
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