LeistungsTV - Bund |
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BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014 AZ: D 5 – 31002/12#10 | |
Anlage | Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung |
Abschnitt IV | Gemeinsame Vorschriften |
Der vierte Abschnitt enthält Vorschriften, die sich sowohl auf die Leistungsfeststellung als auch auf das Leistungsentgelt beziehen. Dabei regelt § 11 die Auswirkungen unterjähriger Veränderungen oder besonderer Situationen wie einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Personalratstätigkeit auf die Leistungsfeststellung und das Leistungsentgelt. Die §§ 12 bis 14 enthalten Normen zur individuellen und statistischen Dokumentation der Ergebnisse von Leistungsfeststellung und Leistungsentgelt (§ 12), zum Verfahren bei Beschwerden wegen der Leistungsfeststellung (§ 13) und zur Zusammensetzung, Bildung und Aufgaben der Paritätischen Kommission (§ 14). § 15 enthält eine Öffnungsklausel für die weitere Ausgestaltung des Leistungsentgeltsystems durch Dienstvereinbarung und listet die nach dem Tarifvertrag durch Dienstvereinbarung insbesondere zu regelnden Fragen auf.
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