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LeistungsTV - Bund

BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014  AZ: D 5 – 31002/12#10
Anlage Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung
Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften
  
Der vierte Abschnitt enthält Vorschriften,
die sich sowohl auf die Leistungsfeststellung als auch auf das Leistungsentgelt beziehen.

 
Dabei regelt § 11 die Auswirkungen unterjähriger Veränderungen oder besonderer Situationen
wie einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Personalratstätigkeit auf die Leistungsfeststellung und das Leistungsentgelt.

 
Die §§ 12 bis 14 enthalten Normen zur individuellen und statistischen Dokumentation
der Ergebnisse von Leistungsfeststellung und Leistungsentgelt (§ 12),
zum Verfahren bei Beschwerden wegen der Leistungsfeststellung (§ 13) und
zur Zusammensetzung, Bildung und Aufgaben der Paritätischen Kommission (§ 14).

 
§ 15 enthält eine Öffnungsklausel für die weitere Ausgestaltung des Leistungsentgeltsystems durch Dienstvereinbarung
und listet die nach dem Tarifvertrag durch Dienstvereinbarung insbesondere zu regelnden Fragen auf.

 

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