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LeistungsTV - Bund

BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014  AZ: D 5 – 31002/12#10
Anlage Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung
Zu Abschnitt III Leistungsentgelt
  

Der dritte Abschnitt widmet sich der Berechnung des Leistungsentgelts.
 
§ 8 regelt Form und Auszahlung des Leistungsentgelts.

 
Die §§ 9 und 10 treffen Regelungen für die Berechnung des für alle Beschäftigten einer Verwaltung
zur Verfügung stehenden Leistungsentgeltvolumens,
zur Aufteilung dieses Leistungsentgeltsvolumens in Teilvolumina und
zur Berechnung des individuellen Leistungsentgelts.
Dabei finden sich in § 9 Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Leistungsentgeltvolumens
auf Verwaltungen oder auf Verwaltungsteile.

 
§ 10 enthält Regelungen für die Berechnung des individuellen Leistungsentgelts,
also den Berechnungsschlüssel, und die - für den Berechnungsschlüssel notwendige -
Aufteilung innerhalb von Verwaltungen bzw. Verwaltungsteilen.

 

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