LeistungsTV - Bund |
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BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014 AZ: D 5 – 31002/12#10 | |
Anlage | Umsetzung tarifvertraglicher Leistungsbezahlung |
Zu Abschnitt III | Leistungsentgelt |
Der dritte Abschnitt widmet sich der Berechnung des Leistungsentgelts. § 8 regelt Form und Auszahlung des Leistungsentgelts. Die §§ 9 und 10 treffen Regelungen für die Berechnung des für alle Beschäftigten einer Verwaltung zur Verfügung stehenden Leistungsentgeltvolumens, zur Aufteilung dieses Leistungsentgeltsvolumens in Teilvolumina und zur Berechnung des individuellen Leistungsentgelts. Dabei finden sich in § 9 Regelungen zur Berechnung und Aufteilung des Leistungsentgeltvolumens auf Verwaltungen oder auf Verwaltungsteile. § 10 enthält Regelungen für die Berechnung des individuellen Leistungsentgelts, also den Berechnungsschlüssel, und die - für den Berechnungsschlüssel notwendige - Aufteilung innerhalb von Verwaltungen bzw. Verwaltungsteilen.
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