T V ö D - K |
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Durchgeschriebene Fassung für den Dienstleistungsbereich KRANKENHÄUSER im Bereich der VKA |
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Abschnitt IV |
Urlaub und Arbeitsbefreiung |
§ 28 | Sonderurlaub |
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. |
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