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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
E Änderungen TVÜ-Bund
2 Weitere Änderungen TVÜ-Bund
2.9 § 29 TVÜ-Bund

 

2.9 § 29 TVÜ-Bund

 

Die Änderungen des § 29 TVÜ-Bund (Inkrafttreten, Laufzeit) in der Fassung ab 1. Januar 2014
sind rein redaktioneller Art.
In Folge des Einfügens der neuen §§ 24 bis 28 TVÜ-Bund wird aus dem bisherigen § 24 TVÜ-Bund
ab dem 1. Januar 2014 der § 29 TVÜ-Bund.
Wegen der Aufhebungen in § 17 TVÜ-Bund sowie der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund
mit Ablauf des 31. Dezember 2013 sind Folgeänderungen in § 24 Abs. 2 Satz 2 erforderlich.
Dadurch ergeben sich keine materiellen Änderungen.

 

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