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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
E Änderungen TVÜ-Bund
2 Weitere Änderungen TVÜ-Bund
2.12 Anlagen 2 und 4 1 TVÜ-Bund

 

2.12 Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund

 

Das Übergangsrecht zur Eingruppierung des § 17 TVÜ-Bund
einschließlich der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund
wird mit Inkrafttreten des neuen Eingruppierungsrechts des Bundes zum TVöD aufgehoben;
siehe auch Ziffer 2.6.

 

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