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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
E Änderungen TVÜ-Bund
2 Weitere Änderungen TVÜ-Bund
2.1 § 5 TVÜ-Bund

 

2.1 § 5 TVÜ-Bund

 

Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund,
wonach vorhandene Beschäftigte bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung
ihre Techniker-, Meister-, und Programmiererzulagen unter den bisherigen Voraussetzungen
als persönliche Besitzstandszulage erhalten,
wird aufgehoben und durch die neue Besitzstandzulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst;
siehe Ziffer 1.3.2.

 

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