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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
E Änderungen TVÜ-Bund
1 Überleitung vorhandener Beschäftigter in den TV EntgO Bund
   

 

1. Überleitung vorhandener Beschäftigter in den TV EntgO Bund

 

Für die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum Bund über den 31. Dezember 2013 hinaus
und damit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TV EntgO Bund am 1. Januar 2014 fortbesteht,
ist in einem neuen 5. Abschnitt des TVÜ-Bund (§§ 24 bis 28)
die Überleitung in die neuen Eingruppierungsvorschriften des TV EntgO Bund geregelt worden
(Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum TVÜ-Bund von 5. September 2013).

 

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