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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
D Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)
1 Einführung
1.7 Gegenüberstellung Vergütungsordnung - Entgeltordnung

 

1.7 Gegenüberstellung Vergütungsordnung - Entgeltordnung

 

1.7.1 Synopse zu Teil I Vergütungsordnung - Allgemeiner Teil

 

In Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT waren nicht nur (in den ersten Fallgruppen)
die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst geregelt,
sondern auch besondere Tätigkeitsmerkmale für eine Reihe von anderen Berufsgruppen.
Mit Ausnahme der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
sind diese Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung in Teil III geregelt.
Dies gilt für

● Apothekerinnen und Apotheker (Abschnitt 1)

 

● Beschäftigte im Archiv- und Bibliotheksdienst (Abschnitt 2),

 

● Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (Abschnitt 3),

 

● Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezügen
    sowie von Entgelten (Abschnitt 8),

 

● Beschäftigte in der Forschung (Abschnitt 12),

 

● Ingenieurinnen und Ingenieure (Abschnitt 25),

 

● Beschäftigte im Kassendienst (Abschnitt 27),

 

● Beschäftigte in Registraturen (Abschnitt 36) und

 

● Tierärztinnen und -ärzte (Abschnitt 43).

 

Als Arbeitshilfe ist in der Anlage 3 eine Synopse beigefügt, aus der sich im Einzelnen ergibt,
an welcher Stelle der Entgeltordnung Tätigkeitsmerkmale aus Teil I der Anlage 1a zum BAT
(ggf. modifiziert) wieder vereinbart wurden oder ob Tätigkeitsmerkmale gestrichen wurden.

 

1.7.2 Synopse zu Teil II Vergütungsordnung – Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale

 

Nachfolgend ist als Arbeitshilfe aufgelistet,
an welcher Stelle der Entgeltordnung Gruppen von Tätigkeitsmerkmalen aus Teil II
(Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale) der Anlage 1a zum BAT (ggf. modifiziert)
wieder vereinbart wurden oder ob ganze Gruppen von Tätigkeitsmerkmalen gestrichen wurden.

 

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1.7.3 Synopse zu Teil III Vergütungsordnung
         – Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundes

 

Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich,
an welcher Stelle der Entgeltordnung Gruppen von Tätigkeitsmerkmalen aus Teil III
(Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundes) der Anlage 1a zum BAT (ggf. modifiziert)
wieder vereinbart wurden oder ob ganze Gruppen von Tätigkeitsmerkmalen gestrichen wurden.

 

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