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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
D Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)
1 Einführung
1.5 Beseitigung aller Doppelmerkmale Arbeiter / Angestellte

 

1.5 Beseitigung aller Doppelmerkmale Arbeiter/Angestellte

 

Wiederholt waren Tätigkeitsmerkmale sowohl in der Vergütungsordnung für Angestellte
als auch in dem Lohngruppenverzeichnis für Arbeiter geregelt; sog. Überlappungsmerkmale.
Das war z. B. der Fall bei Tätigkeiten von Hausmeistern, Boten, Pförtnern, Laboranten oder von Magazin- und Lagerverwaltern.
Diese dem Grunde nach gleichen Tätigkeiten waren dabei nach dem Übergangsrecht des § 17
i. V. m. Anlage 4 TVÜ-Bund in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung
sogar mitunter unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet.
Im Rahmen der Ablösung des Eingruppierungsrechts vom früheren Status „Arbeiter“ und „Angestellter“
sind in der Entgeltordnung alle Doppelungen beseitigt worden.
Sie sind nun in jeweils einem Tätigkeitsmerkmal zusammengeführt
und jeweils einer Entgeltgruppe zugeordnet worden.
Lagen früher unterschiedliche Zuordnungen zu Entgeltgruppen vor,
ist das neue Tätigkeitsmerkmal in aller Regel der höheren Entgeltgruppe zugeordnet worden.

 

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