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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
D Entgeltordnung (Anlage 1 zum TV EntgO Bund)
1 Einführung
   

 

1. Einführung

 

In der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale vereinbart worden,
nach der sich die Eingruppierung richtet (§ 12 [Bund] Abs. 1 Satz 1 TVöD).
Die Entgeltordnung ist Anlage 1 zum TV EntgO Bund.
Jedem Tätigkeitsmerkmal ist unmittelbar eine Entgeltgruppe zugeordnet,
welche für die Höhe des Entgelts der Entgelttabelle ausschlaggebend ist.
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung ersetzen ab dem 1. Januar 2014
die vorherigen – übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2013 geltenden -
Eingruppierungsvorschriften für Angestellte (Anlage 1a, 1b zum BAT - Vergütungsordnung)
und für Arbeiter (Anlage 1 TV LohngrV).
In der Entgeltordnung sind die bisherigen Tätigkeitsmerkmale
für Angestellte und Arbeiter zusammengeführt worden.
Die früheren Statusgruppen spielen für die Eingruppierung grundsätzlich keine Rolle mehr.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Handhabung
ist die Entgeltordnung grundsätzlich nach Berufsgruppen gegliedert.
Zur Geltung der einzelnen Teile siehe Teil C Ziffer 2.3.

 

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