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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
C Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)
4 Abschnitt III - Zulagen
   

 

Im TV EntgO Bund sind alle Zulagen,
die in Abhängigkeit vom Status Arbeiter oder Angestellter mit der Eingruppierung in Zusammenhang standen,
mit Inkrafttreten des neuen Eingruppierungsrechts am 1. Januar 2014 neu geregelt worden.
Das Übergangsrecht des § 17 TVÜ-Bund enthält somit keine Vorschriften über Zulagen mehr.

 

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