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TVöD - Entgeltordnung Bund

Durchführungshinweise des BMI zu den neuen Eingruppierungsvorschriften
B Änderungen TVöD und TVöD BT-V
5 Entgelttabelle - Anlage A (Bund), Einführung Entgeltgruppen 9a und 9b

 

Zu den neuen Entgeltgruppen 9a und 9b siehe Teil A Ziffer 2.10.

  

In den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte der früheren Entgeltgruppe 9 werden
automatisch und ohne Antragserfordernis in die neuen Entgeltgruppen 9a oder 9b übergeleitet
(§ 27 Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund), siehe Teil E Ziffern 1.5.2 und 1.5.3.
  
Soweit im TVöD oder in einem anderen für den Bund geltenden Tarifvertrag ein Verweis
auf die Entgeltgruppe 9 enthalten ist (z. B. bei § 8 Abs. 1 Buchstabe a, § 20 Abs. 2 TVöD),
bezieht er sich auf die Entgeltgruppen 9a und 9b (§ 38a [Bund] Abs. 3 TVöD).

 

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