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TVöD - Entgeltordnung Bund

 

 

Anleitung zur Verwendung der Fallgruppen-Kennzeichnung im Gehaltsrechner "PC-Gehalt"

 
Alle Fallgruppen der TVöd-Entgeltordnung wurden mit einer Fallgruppen-Kennzeichnung versehen.
Das Format wird an folgendem Beispiel erklärt:
3-16-03-13-02
1. Stelle = Teil der Entgeltordnung                   3                          = Teil III              
2. und 3. Stelle = laufende Nummer                    16                     =  16. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
4. und 5. Stelle = laufende Unternummer                  03                =  16.3 Konferenzdolmetscher
6. und 7. Stelle = Nummer der Entgeltgrupe                 13             =  Entgeltgruppe 13
8. und 9. Stelle = Nummer der Fallgruppe                         02        =  Fallgruppe 2
 

In "PC-Gehalt" sind zu jeder Fallgruppen-Kennzeichnung folgende Daten hinterlegt:

  • die Entgeltgruppe
  • die speziell für die Fallgruppe verfügbaren Entgeltstufen und deren Laufzeiten
  • die speziell für diese Fallgruppe zustehenden Zulagen (z.B. Entgeltgruppenzulagen, Pflegezulagen u.a.)
  • die spezielle Dienstbezeichnung, soweit vorhanden
  • Link ins Internet zur Entgeltgruppe in der Entgeltordnung

 
Die hinterlegten Daten werden sofort im Programm wirksam,

wenn Sie in Programmzeile 03 auf das Icon "EntgeltO" klicken und dorthin die
Fallgruppen-Kennzeichnung kopieren.
Damit ist bereits eine komplette Berechnung des Bruttoentgelts für diese Fallgruppe erstellt.

Mit einem Klick auf das Icon "§" in Programmzeile 05 (Dienstbezeichnung) kann
die zutreffende Internetseite der Entgeltordnung wieder aufgerufen werden.

 

 

 

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