TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil V | Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur |
5. |
Beschäftigte im Kontrolldienst beim Bundesamt für Güterverkehr |
Entgeltgruppen 12 11 10 9b 9a 8 P | |
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt, (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 5-05-00-12-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 oder 2 heraushebt, (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 5-05-00-12-02
Entgeltgruppe 11
Leiterinnen und Leiter einer Kontrolleinheit 5-05-00-11-01
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
die aufgrund ausdrücklicher Tätigkeitsübertragung 5-05-00-10-01 2. Leiterinnen und Leiter einer Kontrolleinheit 5-05-00-10-02
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 mit verwaltungsinterner Prüfung
deren Tätigkeit sich aus der Fallgruppe 2 dadurch heraushebt, (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 8.) (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 5-05-00-9b-01 2. Straßenkontrolleurinnen und -kontrolleure. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 5-05-00-9b-02 3. Beschäftigte, 5-05-00-9b-03
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2,
die mindestens zu einem Drittel (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 1.) (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) 5-05-00-9a-01
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
die auch Aufgaben von Straßenkontrolleurinnen und -kontrolleuren (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 4.) (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) 5-05-00-08-01 2. Mautkontrolleurinnen und -kontrolleure. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5) 5-05-00-08-02
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 1Straßenkontrolleurinnen und -kontrolleure sind Beschäftigte,
Nr. 4 Einzelne Regelungsbereiche nach dem GüKG sind z. B.
Nr. 5 Mautkontrolleurinnen und -kontrolleure sind Beschäftigte,
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