Vorbemerkung
Dieser Abschnitt gilt sowohl für den Küsten- als auch für den Binnenbereich.
Entgeltgruppe 9b
Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
als Erste Wasserbaumeiste-rinnen oder -meister
im Leitungsbereich eines Außenbezirks.
5-03-00-9b-01

Entgeltgruppe 9a
1. Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
als Zweite Wasserbaumeisterinnen oder -meister
im Leitungsbereich eines Außenbezirks.
5-03-00-9a-01
2. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
und Unterweisung im Schiffseichdienst
und entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-9a-02
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3,
die bei Entwicklungs- und Versuchsarbeiten
an Modellen oder bei der Erstellung von Modellen selbständig und gestaltend mitwirken,
wenn diese Tätigkeiten überdurchschnittliche Kenntnisse der Werkstoffe
und deren Verarbeitung erfordern.
5-03-00-9a-03

Entgeltgruppe 8
-
Geprüfte Wasserbaumeisterinnen und -meister
mit entsprechender Tätigkeit in einem Außenbezirk.
5-03-00-08-01
-
Tauchermeisterinnen und -meister
mit entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-08-02
-
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die besonders schwierige Instandsetzungen oder besonders schwierige Spezialarbeiten
an Seezeichen oder an Modellen selbständig durchführen.
5-03-00-08-03
-
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
als Maschinistinnen und Maschinisten
auf Schleusen, Pumpwerken oder Hubbrücken.
5-03-00-08-04
-
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im metalltechnischen Bereich, die
-
selbständig besonders schwierige Einbauten von Schiffsantriebsanlagen durchführen,
-
auf Prüfständen Motoren einstellen, einregulieren und abbremsen oder
-
Dieselmotoren überholen und einstellen.
5-03-00-08-05
-
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich,
die besonders schwierige Instandsetzungen und Spezialarbeiten
an komplizierten elektrischen Anlagen oder Geräten selbständig ausführen.
5-03-00-08-06
-
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die selbständig besonders schwierige Arbeiten an Antrieben oder Steuerungen ausführen.
5-03-00-08-07
-
Maschinistinnen und Maschinisten
in der Leitstelle und den Maschinenanlagen des Fahrzeug- und Fußgängertunnels Rendsburg
sowie der Klappbrücke (früher Herrenbrücke) in Lübeck.
5-03-00-08-08

Entgeltgruppe 7
-
Bauaufseherinnen und -aufseher
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
die die von Unternehmern auszuführenden Bauarbeiten beaufsichtigen,
z. B. an Schleusen, Wehren oder Brücken.
5-03-00-07-01
-
Taucherinnen und Taucher mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
5-03-00-07-02
-
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung,
die schwierige Spezialarbeiten an Seezeichen oder an Modellen verrichten.
5-03-00-07-03
-
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung
sowie mit Zusatzqualifikation zur Vergabefachkraft
und entsprechender Tätigkeit,
z. B. selbständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen.
5-03-00-07-04

Entgeltgruppe 6
-
Dammbeobachterinnen und -beobachter
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5-03-00-06-01
-
Elektronikerinnen und Elektroniker
mit abgeschlossener Berufsausbildung
und entsprechender Tätigkeit.
5-03-00-06-02
-
Kranführerinnen und Kranführer,
Erdbaugeräteführerinnen und Erdbaugeräteführer sowie
Radladerfahrerinnen und -fahrer
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5-03-00-06-03
-
Köchinnen und Köche
mit abgeschlossener Berufsausbildung
in einem Berufsbildungszentrum.
5-03-00-06-04
-
Wahrschauerinnen und Wahrschauer
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Wahrschaudienst.
5-03-00-06-05
-
Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
die an der Erstellung von Modellen mitwirken.
5-03-00-06-06
-
Taucherinnen und Taucher.
5-03-00-06-07
-
Signalfrauen und -männer mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung.
5-03-00-06-08

Entgeltgruppe 5
1. Hafenaufseherinnen und -aufseher.
5-03-00-05-01
2. Signalfrauen und -männer.
5-03-00-05-02

Entgeltgruppe 4
1. Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen mit einer Hubkraft ab 2.000 Kilogramm.
5-03-00-04-01
2. Kranführerinnen und Kranführer.
5-03-00-04-02

Entgeltgruppe 3
Helferinnen und Helfer in der Streckenunterhaltung oder in einem Bauhof.
5-03-00-03-01

1392988417
|