TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil V | Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur |
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Beschäftigte bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - Binnenbereich |
2.2 | Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen |
Entgeltgruppen 9a 8 7 6 5 4 3 P | |
Vorbemerkung Bootsschleusen sind Schiffsschleusen für den Verkehr mit kleinen Schiffen,
Entgeltgruppe 9a
Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 5-02-02-9a-01
Entgeltgruppe 8
1. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 5-02-02-08-01 2. Betriebsstellenleiterin und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung 5-02-02-08-02 3. Wasserbewirtschafterinnen und -bewirtschafter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung 5-02-02-08-03
Entgeltgruppe 7
Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
an einer Schleusenanlage. 5-02-02-07-01
Entgeltgruppe 6
1. Betriebsstellenleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren. 5-02-02-06-01 2. Schichtleiterinnen und -leiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
an einer Bootsschleuse mit dazugehörigen Wehren. 5-02-02-06-02 3. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung 5-02-02-06-03 4. Schaltwärterinnen und Schaltwärter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. 5-02-02-06-04
Entgeltgruppe 5
Schleusen- und Wehrgehilfinnen und -gehilfen 5-02-02-05-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,
denen mindestens schichtweise die Betriebsabwicklung an einer Bootsschleuse 5-02-02-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte an einer Schleusen- oder Wehranlage. 5-02-02-03-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
1392988417 |
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