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TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
24.

Pfarrhelferinnen und -helfer

   
Entgeltgruppen     8      6     5      P

 

Entgeltgruppe 8

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6
mit mindestens einjähriger Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6,

 

die diakonische oder vergleichbare seelsorgliche Tätigkeiten ausüben.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

4-24-00-08-01

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit abgeschlossener mindestens eineinhalbjähriger diakonischer oder theologischer Ausbildung im kirchlichen Bereich.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

4-24-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

Pfarrhelferinnen und -helfer.

4-24-00-05-01

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Protokollerklärungen

 

 

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Nr. 1
Eine einjährige Erfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 wird durch ein Abschlusszertifikat nachgewiesen.

 

 

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Nr. 2
Die Ausbildung muss entsprechen

 

  1. im evangelischen Zweig der Militärseelsorge einer eineinhalbjährigen dia-konischen Ausbildung,
     

  2. im katholischen Zweig der Militärseelsorge
    dem erfolgreichen Abschluss des Grundkurses „Theologie im Fernkurs“
    gemäß Rahmenprüfungsordnung der Katholischen Akademie Domschule Würzburg,

 

jeweils nachgewiesen durch ein Abschlusszertifikat.

 

 

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