Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung in Dienststellen mit über 300 Beschäftigten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
4-02-00-13-01
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung.
4-02-00-12-01

Entgeltgruppe 11
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als Leiterinnen oder Leiter der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung oder Arbeitsaufnahme.
4-02-00-11-01

Entgeltgruppe 10
-
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)
4-02-00-10-01
-
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als Arbeitsgruppenleiterinnen oder -leiter in der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation.
4-02-00-10-02
-
Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen oder Steuerer
die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gerätebeistellungen bei großen Projekten
(z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Überholungen von Schiffen) koordinieren.
4-02-00-10-03

Entgeltgruppe 9b
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung und MTM-Praktikerausbildung,
die als Arbeitsplanerinnen oder -planer oder Fachleute für Zeitstudien
Arbeitsstudien für überbetriebliche Datensysteme durchführen
4-02-00-9b-01
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter für die gesamte Arbeitsvorbereitung
in Mechatronikzentren oder in Dienststellen mit vergleichbarem Aufgabenumfang
bei der Arbeitsvorbereitung verantwortlich sind.
4-02-00-9b-02
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien
oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren für schwierige Arbeitsgebiete
(z. B. Motoren, Getriebe, Bremsanlagen, Funkgeräte, Fernschreiber, Elektroanlagen).
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
-
4-02-00-9b-03
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter für komplexe Geräte
schwierige Koordinierungstätigkeiten
zwischen Dienststellen, Werkstätten, Industrie- oder Handwerksbetrieben ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
4-02-00-9b-04
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen oder Steuerer für komplexe Geräte
nicht programmierte Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung der Kapazität einplanen oder steuern.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
4-02-00-9b-05

Entgeltgruppe 9a
-
Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung als
Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter,
Arbeitsplanerinnen oder -planer,
Arbeitsaufnehmerinnen oder -aufnehmer,
Werkstattkalkulatorinnen oder -kalkulatoren,
Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter,
Betriebsplanerinnen oder -planer oder
Steurerinnen oder Steuerer.
4-02-00-9a-01
2. Materialdisponentinnen und -disponenten mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung
mit schwieriger Tätigkeit,
denen mindestens vier Materialdisponentinnen oder -disponenten,
davon mindestens zwei der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 4,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
4-02-00-9a-02

Entgeltgruppe 8
-
Terminbearbeiterinnen und -bearbeiter,
die den Arbeitsablauf zwischen den Zubringer- und Hauptwerkstätten abstimmen
und im Arbeitsablauf auftretende Störungen beseitigen.
4-02-00-08-01
-
Betriebsplanerinnen und -planer sowie Steurerinnen und Steuerer,
die eingehende Arbeitsaufträge in den Arbeitsablauf einplanen oder steuern.
4-02-00-08-02
-
Kostenrechnerinnen und -rechner,
die in der Auftragsabrechnung Aufträge in ihrer Gesamtheit zum Zwecke der Kostenermittlung bearbeiten.
4-02-00-08-03
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6
mit schwieriger Tätigkeit.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)
4-02-00-08-04

Entgeltgruppe 6
Materialdisponentinnen und -disponenten,
die auftragsgebundenes Material, Gerät oder Leistungsbeistellungen anfordern.
4-02-00-06-01

Protokollerklärungen

Nr. 1
Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl gilt § 5 entsprechend.

Nr. 2
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:
Arbeitsplanung oder Kalkulation bei der Instandsetzung von hochwertigen Sende- und Empfangsanlagen, wie Mehrkanalfernwählgeräten von Sprechsendern oder DmW-Sprechsendern und -empfängern, automatischen Sichtpeilanlagen, HF-Steueranlagen, Infrarot-Geräten, Sonaranlagen,
elektronischen Messgeräten, elektromechanischen Feuerleitgeräten und Feuerleitrechengeräten,
kompletten Flak- und Seezielgeräten, selbstzielsuchender Munition;
Projektkalkulationen mit hohem Schwierigkeitsgrad, wie Havariekalkulationen.

Nr. 3
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung eingruppiert,
die Angemessenheitsbeurteilungen von Angeboten und Rechnungen vornehmen,
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Nr. 4
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch die Projektkalkulatorinnen und -kalkulatoren eingruppiert.

Nr. 5
Komplexe Geräte sind solche, in denen mehrere Teilgeräte oder Baugruppen,
die verschiedenen Fachgebieten mindestens einer Ingenieurfachrichtung
(z. B. Maschinenbau) zuzuordnen sind, funktionell zusammenwirken.

Nr. 6
Schwierige Tätigkeiten sind z. B.
die Ermittlung oder Auswahl von gleichwertigem Material, Gerät oder gleichwertigen Ersatzteilen.

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