TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
40. |
Beschäftigte in der Steuerverwaltung |
Entgeltgruppen 12 11 10 9b 9a 8 6 P | |
Vorbemerkung 1Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte bei der Zollverwaltung eingruppiert,
Entgeltgruppe 12
Leiterinnen und Leiter von Sachgebieten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-40-00-12-01
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung 3-40-00-11-01
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel 3-40-00-10-01
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2, 3-40-00-9b-01 2. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter 3-40-00-9b-02
Entgeltgruppe 9a
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-40-00-9a-01
Entgeltgruppe 8
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-40-00-08-01
Entgeltgruppe 6
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3) 3-40-00-06-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 Gleichwertige Tätigkeiten sind z. B.
a) die Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen,
b) die Festsetzung von Vorauszahlungen bei Neuaufnahme von Steuerpflichtigen,
c) die Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung.
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