TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
30. |
Laborantinnen und Laboranten sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfer |
Entgeltgruppen 9a 7 6 5 4 3 | |
Entgeltgruppe 9a
Laborantinnen und Laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung,
die schwierige Aufgaben erfüllen 3-30-00-9a-01 Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die sich in Entgeltgruppe 6 besonders bewährt haben, 3-30-00-07-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit Tätigkeiten, die besondere Leistungen erfordern. 3-30-00-06-01
Entgeltgruppe 5
Laborantinnen und Laboranten sowie Werkstoffprüferinnen und -prüfer 3-30-00-05-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3
mit schwierigen Tätigkeiten. 3-30-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten 3-30-00-03-01
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