TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
27. |
Beschäftigte im Kassendienst |
Entgeltgruppen 9b 8 6 5 4 3 2 P | |
Vorbemerkung Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte in der Kassen- oder Kontenverwaltung
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 5,
die das Ergebnis mehrerer Kassiererinnen oder Kassierer zusammenfassen. 3-27-00-9b-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1 heraushebt, 3-27-00-9b-02 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,
denen mindestens drei Beschäftigte 3-27-00-9b-03 4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4 mit besonders schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-27-00-9b-04
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1,
die schwierige buchhalterische Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 3-27-00-08-01 2. Beschäftigte im Kassendienst,
denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 5 mit buchhalterischen Tätigkeiten 3-27-00-08-02 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,
die schwierige buchhalterische Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 3-27-00-08-03 4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 6,
denen mindestens drei Beschäftigte ständig unterstellt sind. 3-27-00-08-04 5. Leiterinnen und Leitern von Kassen mit mindestens drei Beschäftigten 3-27-00-08-05
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1,
die mindestens zu einem Viertel schwierige buchhalterische Tätigkeiten ausüben (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 3-27-00-06-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 3,
deren Tätigkeit besondere Zuverlässigkeit erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 3-27-00-06-02 3. Beschäftigte im Kassendienst,
denen mindestens drei Beschäftigte 3-27-00-06-03 4. Beschäftigte in der Zentralkasse des Bundes, (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) 3-27-00-06-04 5. Kassiererinnen und Kassierer in Kassen, (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5) 3-27-00-06-05 6. Verwalterinnen und Verwalter von Zahlstellen, 3-27-00-06-06 7. Leiterinnen und Leiter von Kassen 3-27-00-06-07
Entgeltgruppe 5
3-27-00-05-01
3-27-00-05-02
3-27-00-05-03
3-27-00-05-04
3-27-00-05-05
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte im Kassendienst mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 7) 3-27-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte im Kassendienst
mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung 3-27-00-03-01
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte im Kassendienst
mit einfachen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 8) 3-27-00-02-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 Besondere Zuverlässigkeit liegt vor, wenn die fachliche Aufsicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.
Nr. 4 Beschäftigte führen oder verwalten verantwortlich Personen- oder Sachkonten,
Nr. 5 Unter dieses Tätigkeitsmerkmal fallen auch Kassiererinnen und Kassierer
Nr. 6 Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw.
Nr. 7 Schwierige Tätigkeiten sind solche,
Nr. 8 1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten,
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