TVöD - Entgeltordnung Bund |
|
Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
21. |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
21.14 | Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten sowie Sektionsgehilfinnen und -gehilfen |
Entgeltgruppen 9a 8 7 6 3 2 1 P | |
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
denen mindestens zwei Beschäftigte der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts, 3-21-14-9a-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 2,
die mindestens zu einem Drittel ihrer Gesamttätigkeit 3-21-14-9a-02
Entgeltgruppe 8
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
denen mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 7 dieses Unterabschnitts 3-21-14-08-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-14-08-02
Entgeltgruppe 7
Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten mit entsprechender Tätigkeit. 3-21-14-07-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,
die mindestens zu einem Viertel auch Tätigkeiten
denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts 3-21-14-06-01
Entgeltgruppe 3
Sektionsgehilfinnen und -gehilfen. 3-21-14-03-01
Protokollerklärung Schwierige Aufgaben sind z. B.
1392988417 |
|