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Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
denen mindestens zwei pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten
oder pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 6
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3-21-12-9b-01
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben
mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.
3-21-12-9b-02
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3-21-12-08-01

Entgeltgruppe 6
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.
3-21-12-06-01

Protokollerklärungen

Nr. 1
Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogistinnen und Drogisten gleich.

Nr. 2
Schwierige Aufgaben sind z. B.:
-
in der chemisch-physikalischen Analyse:
gravimetrische, titrimetrische und fotometrische Bestimmungen einschl. Komplexometrie,
Leitfähigkeitsmessungen und chromatografische Analysen;
-
in der Pflanzenanalyse:
Anfertigung mikroskopischer Schnitte,
schwierige Identitäts- und Reinheitsprüfungen nach dem Deutschen Arzneibuch (Chemikalien, Drogen);
-
Herstellung und Kontrolle steriler Lösungen der verschiedensten Zusammensetzungen
in größerem Umfang unter Verwendung moderner Apparaturen;
-
Herstellung von sonstigen Arzneimitteln in größerem Umfang
unter Verwendung moderner in der Galenik gebräuchlicher Apparaturen
(Suppositorien, Salben, Pulvergemische, Ampullen, Tabletten u. a.);
-
Herstellung von Arzneizubereitungen nach Rezept oder Einzelvorschrift.

1392988417
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