TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
21. |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
21.11 | Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte |
Entgeltgruppen 6 5 3 P | |
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
in Arzneimittelausgabestellen,
denen mindestens drei Beschäftigte dieses Unterabschnitts
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-21-11-06-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,
die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2) 3-21-11-06-02
Entgeltgruppe 5
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 3-21-11-05-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. 3-21-11-03-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogistinnen und Drogisten gleich.
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