TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
21. |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
21.10 | Orthoptistinnen und Orthoptisten |
Entgeltgruppen 9b 9a 8 6 4 P | |
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts 3-21-10-9b-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben 3-21-10-9b-02
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-10-9a-01
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-10-08-01
Entgeltgruppe 6
Orthoptistinnen und Orthoptisten mit entsprechender Tätigkeit. 3-21-10-06-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Orthoptistinnen und Orthoptisten. 3-21-10-04-01
Protokollerklärung Schwierige Aufgaben sind z. B. die Behandlung eingefahrener beidäugiger Anomalien,
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