TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
21. |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
21.5 | Lehrkräfte in Gesundheitsberufen |
Entgeltgruppen 10 9b 9a P | |
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1
als Erste Lehrkräfte. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-05-10-01
Entgeltgruppe 9b
die als Lehrkräfte an entsprechenden Schulen eingesetzt sind. 3-21-05-9b-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a
als Erste Lehrkräfte. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-05-9b-02
Entgeltgruppe 9a
Masseurinnen und
die als Lehrkräfte an Schulen für 3-21-05-9a-01
Protokollerklärung Erste Lehrkräfte sind Lehrkräfte, denen auch die Leitungsaufgaben der Schule
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