TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
21. |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
21.4 | Ergotherapeutinnen und -therapeuten |
Entgeltgruppen 9b 9a 8 6 4 P | |
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
denen mindestens zwei Beschäftigte dieses Unterabschnitts 3-21-04-9b-01
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-04-9a-01
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) 3-21-04-08-01
Entgeltgruppe 6
Ergotherapeutinnen und -therapeuten mit entsprechender Tätigkeit. 3-21-04-06-01
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergotherapeutinnen und -therapeuten. 3-21-04-04-01
Protokollerklärung Schwierige Aufgaben sind z. B. Beschäftigungstherapie
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