TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
18. |
Geprüfte Gärtnermeisterinnen und -meister |
Entgeltgruppen 9b 9a 8 P | |
Vorbemerkung Geprüfte Gärtnermeisterinnen und -meister sind Beschäftigte mit einschlägiger Meisterprüfung, Blumen- und Zierpflanzenbau,
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
3-18-00-9b-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich
aus der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-18-00-9b-02 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 2 heraushebt. 3-18-00-9b-03
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, (Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1 und 2) 3-18-00-9a-01 2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) 3-18-00-9a-02
Entgeltgruppe 8
Geprüfte Gärtnermeisterinnen und -meister mit entsprechender Tätigkeit. 3-18-00-08-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
1392988417 |
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