TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
15. |
Fotolaborantinnen und -laboranten |
Entgeltgruppen 6 4 3 | |
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,
die bei Colorentwicklungsarbeiten selbständig Filterbestimmungen 3-15-00-06-01
Entgeltgruppe 4
Fotolaborantinnen und -laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit. 3-15-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Fotolaborantinnen und -laboranten mit abgeschlossener Berufsausbildung. 3-15-00-03-01
1392988417 |
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