TVöD - Entgeltordnung Bund |
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Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
2. |
Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen |
Entgeltgruppen 12 11 10 9b 8 6 5 4 3 2 P | |
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung 3-02-00-12-01
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung 3-02-00-11-01
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel 3-02-00-10-01
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 heraushebt, 3-02-00-9b-01 2. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen 3-02-00-9b-02
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 3-02-00-08-01
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse und zu einem Viertel selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2) 3-02-00-06-01
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien 3-02-00-05-01 2. Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken oder Büchereien,
deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 3-02-00-05-02 3. Beschäftigte im Fachdienst in Museen oder anderen wissenschaftlichen Anstalten,
deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3) 3-02-00-05-03
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen
mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4) 3-02-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen
mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung 3-02-00-03-01
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte im Fachdienst in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen
mit einfachen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5) 3-02-00-02-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3 Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften
Nr. 4 Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung
Nr. 5 1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung, 2Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten,
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