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T V ö D

Teil BT-V

Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)
Abschnitt VIII

Sonderregelungen (VKA)

§ 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gelten die in der Anlage aufgeführten besonderen Regelungen.


 

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