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T V ö D

Teil BT-V

Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)
Abschnitt VIII

Sonderregelungen (VKA)

§ 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen

Nr. 1 zu § 1 - Geltungsbereich -

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen
der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.

 

 

Nr. 2 zu § 44 - Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld -

Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 44 nähere Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.

 

Protokollerklärung:
Landesbezirkliche Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.


 

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