1. für Beamte
Die
Zulagen für Landes- und Kommunalbeamte
sind in den
Landesbesoldungsgesetzen
festgesetzt.
2. für TVöD-Beschäftigte
In
Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C bzw.
§ 23 TVÜ-VKA sind die aus der
BAT-Ära weitergeltenden Zulagetarife
aufgelistet.
3. für TV-L-Beschäftigte
In
Anlage 1 TVÜ-Länder Teil C sind die aus der BAT-Ära
weitergeltenden Zulagetarife
aufgelistet.
4. für BAT-Angestellte

Zulagen-Assistent
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bis 15 öffnet sich dieser
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Zulagenverzeichnis
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