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2.6 |
Sonderfunktionen |
TVöD-Überleitungsassistent | |
Der TVöD-Überleitungsassistent ist nur in den Versionen 2005 bis 2010 enthalten: Bitte greifen Sie also auf die Version 2010 zurück, die
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In Programmzeile 5 kann mit der grünen Schaltfläche "TVöD" bzw. "TV-L" ein Assistent für die Überleitung eines Angestellten- bzw. Arbeiterverhältnisses in den TVöD / TV-L aufgerufen werden. Der Assistent übernimmt beim ersten Aufruf keine Daten des aktuellen Personalfalles, sondern alle Einstellungen sind vom Benutzer vorzunehmen. Auch die Ergebnisse der Überleitungen können nicht in die aktuelle Berechnung übertragen werden. Die Ergebnis können lediglich isoliert gespeichert werden, damit sie beim nächsten Aufruf wieder angezeigt werden können.
Ausnahme für TV-L: Wenn für einen Personalfall 1. das Jahr 2006, 2. einer der Monate Januar bis Oktober und 3. das Dienstverhältnis BAT-Land eingestellt ist, übernimmt der Überleitungsassistent beim ersten Aufruf die Einstellungen aus dem Personalfall und es erscheint im Fenster des Überleitungsassistenten rechts oben die Schaltfläche "Übertrag ins Jahr 2006". Mit dieser Schaltfläche lassen sich die Ergebnisse der Überleitung in den laufenden Fall übertragen.
Besonderheit bei Lehrern: Wenn vor dem Aufruf des Überleitungsassistenten in Programmzeile 05 in der Auswahlbox die Dienstbezeichnung auf Position 5 gewählt worden ist, öffnet sich der Überleitungsassistent mit der Einstellung "Lehrkraft des Landes ohne Anl. 1a". Meist steht auf Position 5 keine Dienstbezeichnung für Lehrer; dies ist aber nicht ausschlaggebend.
Die übernommenen Überleitungsbeträge werden in den Stammdaten (aufzurufen mit dem Icon "Büroklammer" in Zeile 1) gespeichert. Sie können nur dort korrigiert oder ergänzt werden. Diese separate Speicherung ist erforderlich, damit die Beträge später als Ausgangsbetrag für etwaige Anpassungen nach Tariferhöhungen, Höherstufungen oder Höhergruppierungen zur Verfügung stehen. Im Laufe des Jahres 2010 erhält das Programm noch einen Assistenten, mit dem die verschiedenen Beträge des Besitzstandes über die Jahre hinweg verwaltet werden können. |