Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.3

Abzüge

2.3.3

Sozialversicherung

Pflegeversicherung

   

Beitragsbemessungsgrundlage sind die Arbeitsentgelte, aus denen auch Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden.

Sie können die Einzelheiten der Berechnung des Beitrags zur Pflegeversicherung durch Anklicken des Lupe-Icons oberhalb der Zeile 37 einsehen.

Seit 2005 haben Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % zu entrichten. Dieser allein vom Beschäftigten zu tragende Beitrag wird in Programmzeile 42 eingestellt.

Hinweise zum Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung siehe unter Kinder-Berücksichtigungsgesetz


Link:
Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung)

 

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