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2.3 |
Abzüge |
2.3.3 |
Sozialversicherung |
Krankenversicherung | |
1. KV-Beitragssatz einer bestimmten Krankenkasse verwenden 2. KV-Beitragssatz selbst einstellen 3. SV-pflichtiges Entgelt definieren 4. SV-pflichtiges Entgelt kontrollieren 5. Beitragssatz einer Krankenkasse aktualisieren 6. Beitragsbemessungsgrenzen aktualisieren 8. Eigenbeiträge zur KV und PV
1. KV-Beitragssatz einer bestimmten Krankenkasse verwenden Die Programmzeilen 2, 33 und 37 sind von oben nach unten
miteinander gekoppelt: 2 = Bundesland ▼ (schlägt für Zeile 33 vor) 33 = AOK des Bundeslandes ▼ (bestimmt für Zeile 37 unabänderlich) 37 = KV-Beitrag der AOK in Zeile 33
Mit der Auswahlbox in Zeile 33 kann eine andere der vorbereiteten Krankenkassen ausgewählt werden. Für diese Kasse wird dann in Zeile 37 der zugehörige Beitragssatz angezeigt.
2. KV-Beitragssatz selbst einstellen In Zeile 37 kann der Beitragssatz nur dann manuell eingestellt werden, wenn in Zeile 33 die Auswahl "36 KV-Beitragssatz lt. Eingabe in Zeile 37" ausgewählt ist. Klicken Sie in Zeile 37 auf den KV-Beitragssatz.
Die Beitragssätze von 16,1 bis 17,0 % befinden sich wider Erwarten am Anfang der Liste
3. SV-pflichtiges Entgelt definieren
In der mit "S" überschriebene Spalte von Check-Boxen wird festgelegt, welche Entgeltbestandteile sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Durch einen Klick auf die Checkbox wechselt sie von "x" zu "-" oder umgekehrt.
4. KV-pflichtiges Entgelt kontrollieren Mit dem Lupe-Icon in Programmzeile 37 rufen Sie folgendes Fenster auf:
Im oberen Teil wird links das SV-pflichtige Entgelt des
laufenden Monats ohne Einmalzahlungen berechnet. In der unteren Hälfte wird über die Lücke zwischen SV-pflichtigem Entgelt und Beitragsbemessungsgrenze Buch geführt. Solange Lücken bestehen, sind sie durch Einmalzahlungen aufzufüllen.
Sie erhalten eine weitere Möglichkeit, das Zustandekommen des SV-pflichtigen Entgelts anzuschauen, wenn Sie in Programmzeile 27 auf das Lupe-Icon klicken.
5. Beitragssatz einer Krankenkasse aktualisieren Mit jedem Update werden die aktuellen Beitragssätze der AOKs mitgeliefert. Damit diese neuen Vorgabewerte wirksam werden, ist in der Menüzeile unter "Abzüge / Krankenversicherungsbeiträge" die Schaltfläche "Vorgaben" anzuklicken. Sie können aber auch die Aktualisierung selbst vornehmen. Öffnen Sie dazu in der Menüzeile unter "Abzüge / Krankenversicherungsbeiträge" die dazu vorbereitete Eingabemaske.
6. Beitragsbemessungsgrenzen aktualisieren Die Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen sind unter Menüpunkt "Abzüge/Sozialversicherung" dargestellt und können dort erforderlichenfalls angepasst werden.
7. Neue Krankenkasse anlegen
8. Eigenbeiträge zur KV und PV ab 2010 Werden ab 2010 in der Programmzeile 37 die Optionen Entsprechendes gilt für Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegeversicherung in Programmzeile 38.
9. Freiwillig in der GKV Versicherte (ab Version vom 25.04.2012) Freiwillig in der GKV Versicherte erhalten wie
Privatversicherte einen Zuschuss des Arbeitgebers. Nur so werden bei der Berechnung der Steuern die
Vorsorgeaufwendungen korrekt berücksichtigt.
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