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2.6

Sonderfunktionen

Höhergruppierung

   

Die Höhergruppierung von einer Entgeltgruppe in eine höhere Entgeltgruppe ist geregelt
im TVöD in § 17 Abs. 4
im TV-L in § 17 Abs. 4

Es ist weitgehend nicht bekannt, dass das Hinausschieben der Höhergruppierung von großem finanziellem Vorteil sein kann.
Hier ein Beispiel mit detaillierten Berechnungen unten:
1. Höhergruppierung im 36. Monat mit einem Vorteil von 3.045,53 Euro
2. Höhergruppierung im 37. Monat mit einem Vorteil von 25.633,92 Euro.
Hier macht das Hinausschieben um nur 1 Monat 22.588,39 Euro aus.
In Programmzeile 4 ab der Version vom 12.09.2012 ist mit dem Icon Höhergruppierungfolgende Berechnung aufrufbar, wenn in Programmzeile 4
ein Dienstverhältnis TVöD-Bund, TVöD-VKA oder TV-Länder und eine Entgeltgruppe unterhalb Entgeltgruppe 15 eingestellt ist.
Der günstigste Zeitpunkt kann mit Hilfe der beiden Laufleisten herausgefunden werden.
Mit der langen Laufleiste wird der Beginn des Berechnungszeitraums eingestellt.
Das Ende Berechnungszeitraum kann mit der Laufleiste rechts oben variiert werden.

Höhergruppierung

 

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