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Im Stufenrechner wird unten rechts angezeigt, welche
betragsmäßige Auswirkung eine Stufenbewegung hat:
Der Wert der Stufenveränderung
kann im folgenden Bescheid nachgerechnet werden:
Zur Erklärung:
Bei einer Verkürzung der Stufe 4 um einen Monat werden die Stufen 5 bis zur
Stufe 12 um
jeweils 1 Monat früher erreicht. Dies entspricht der Differenz zwischen den
Tabellenbeträgen der Stufen 4 und 12. Bei Stufenveränderungen um mehrere
Monate beträgt der Wert der Stufenveränderungen ein entsprechend Mehrfaches
davon.
Der Vorteil durch die
Stufenverkürzung tritt demnach größtenteils erst nach vielen Jahren im Laufe
der zukünftigen Stufenaufstiege ein.
Vorteil für den Dienstherrn:
Bindung des Beschäftigten, da der Vorteil bei einem Weggang nicht
mitgenommen werden kann.
Beim neuen Dienstherrn wird eine neue Stufenberechnung erstellt; dabei wird
nur die Erfahrungszeit angerechnet ohne Rücksicht auf die bisherige
Entgeltstufe.
Nachteil für den Beschäftigten:
Der Vorteil ist wegen des aufgeschobenen zeitlichen Eintritts noch
abzuzinsen.
Außerdem kann er durch spätere Stufenverlängerungen wieder weggenommen
werden.
Fazit: Eine zeitnahe Honorierung erbrachter überdurchschnittlicher Leistung
durch
Leistungszulagen oder Leistungsprämien ist vorzuziehen.
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