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Gemeindehaushaltsverordnung



 

 



1. Doppik

Baden-Württemberg (Verordnung über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden)

Bayern (Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke
nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung)

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit doppelter Buchführung)

Mecklenburg-Vorpommern  (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik)

Niedersachsen  Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik)

Nordrhein-Westfalen  (Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden))

Rheinland-Pfalz (Gemeindehaushaltsverordnung)

Saarland  (Kommunalhaushaltsverordnung)

Sachsen  (Verordnung über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik)

Sachsen-Anhalt  (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden nach den Grundsätzen der Doppik)

Schleswig-Holstein  Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden - Doppik)

Thüringen  (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik)
 

2. Kameralistik

Baden-Württemberg

Bayern (Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke
nach den Grundsätzen der Kameralistik)

Berlin

Brandenburg (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden)

Bremen

Hamburg

Hessen (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit Verwaltungsbuchführung 2009)

Mecklenburg-Vorpommern  (Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden)

Niedersachsen 

Nordrhein-Westfalen 

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen (Verordnung über die kommunale Haushaltswirtschaft)

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

Es ist geplant, für jedes Land eine Linksammlung seines Kommunalrechts aufzubauen.
Diese Sammlung wird über die Links
Gemeindeordnung.de
Gemeindewirtschaftsrecht.de
Gemeindehaushaltsverordnung.de
und
Gemeindekassenverordnung.de
Landkreisordnung.de
Zweckverbandsgesetz.de
zugänglich sein.

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