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Bundesimmissionsschutzverordnung



 

 



Zum Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sind folgende Verordnungen ergangen:

BImSchV 1 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
BImSchV 2 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
BImSchV 3 Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft - oder Brennstoffe (Leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff)
BImSchV 4 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
BImSchV 5 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
BImSchV 6 aufgehoben (Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten)
BImSchV 7 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub
BImSchV 8 Inhalte in BImSchV 32 integriert (Rasenmäherlärmverordnung) (aufgehoben zur Information)
BImSchV 9 Verordnung über das Genehmigungsverfahren
BImSchV 10 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen
BImSchV 11 Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
BImSchV 12 Störfall-Verordnung
BImSchV 13 Verordnung über Großfeuerungs - und Gasturbinenanlagen
BImSchV 14 Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung
BImSchV 15 Baumaschinenlärm-Verordnung (aufgehoben zur Information) Zugelassene Stellen
BImSchV 16 Verkehrslärmschutzverordnung
BImSchV 17 Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe (Thermische Verwertung)
BImSchV 18 Sportanlagenlärmschutzverordnung
BImSchV 19 Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz
BImSchV 20 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen
BImSchV 21 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von kraftbetriebenen Wasserfahrzeugen
BImSchV 22 Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
BImSchV 23 Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten (aufgehoben nur zur Information)
VwV-StV-ImSch
BImSchV 24 Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
BImSchV 25 Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie
BImSchV 26 Verordnung über elektromagnetische Felder
BImSchV 27 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung und zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
BImSchV 28 Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
BImSchV 29 Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren
BImSchV 30 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
BImSchV 31 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen
BImSchV 32 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
BImSchV 33 Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen
BImSchV 34 Verordnung über die Lärmkartierung
BImSchV 35 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
BImSchV 36 Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote

 

 

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