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TVÜ VKA
Tarifvertrag zur Üerleitung der Beschätigten der kommunalen Arbeitgeber
in den TVöD und zur Regelung des Üergangsrechts

 

Anlage 3: Zuordnung neuer Eingruppierungsf?le


Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge (VKA)
 


Entgelt-
gruppe
 


Vergütungsgruppe


Lohngruppe
15

Ia

Ib mit Aufstieg nach Ia (zwingend Stufe 1,
keine Stufe 6)
 

-
14 Ib ohne Aufstieg nach Ia
 
-
13

Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen
(II mit und ohne Aufstieg nach Ib)

[ggf. mit Zulagenregelung nach ? 17 Abs. 8 TV?VKA]  und weitere Beschäftigte, die nach der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O / BATOstdeutsche Sparkassen unmittelbar in Verg.Gr. II eingruppiert sind
 

-
12 III mit Aufstieg nach II
 
-
11

III ohne Aufstieg nach II

IVa mit Aufstieg nach III
 

-
10

IVa ohne Aufstieg nach III

IVb mit Aufstieg nach IVa

Vb in den ersten sechs Monaten der Berufsaus?ung, wenn danach IVb
mit Aufstieg nach IVa
 

-
9

IVb ohne Aufstieg nach IVa

Vb mit Aufstieg nach IVb

Vb ohne Aufstieg nach IVb
(Stufe 5 nach 9 Jahren in Stufe 4,
keine Stufe 6)
 

9
(zwingend Stufe 1,
Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3,
keine Stufen 5 und 6)

 

8

Vc mit Aufstieg nach Vb

Vc ohne Aufstieg nach Vb
 

7 mit Aufstieg
nach 8 und 8a

 

7 Keine
 

7 mit Aufstieg nach 7a

6 mit Aufstieg
nach 7und 7a
 

6

VIb mit Aufstieg nach Vc

VIb ohne Aufstieg nach Vc
 

6 mit Aufstieg nach 6a

5 mit Aufstieg
nach 6 und 6a
 

5

VII mit Aufstieg nach VIb

VII ohne Aufstieg nach VIb
 

5 mit Aufstieg nach 5a

4 mit Aufstieg
nach 5 und 5a
 

4 Keine
 

4 mit Aufstieg nach 4a

3 mit Aufstieg
nach 4 und 4a
 

3

VIII mit Aufstieg nach VII

VIII ohne Aufstieg nach VII
 

3 mit Aufstieg nach 3a

2 mit Aufstieg
nach 3 und 3a
 

2 ?/b> Keine
 

2 mit Aufstieg nach 2a

1 mit Aufstieg
nach 2 und 2a
 

2

IX a mit Aufstieg nach VIII

IX mit Aufstieg nach IXa oder VIII

X ( keine Stufe 6)
 

1 mit Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6)

 

1

Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel

- Essens- und Getränkeausgeber/innen
- Garderobenpersonal
- Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
- Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
- Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
- Servierer/innen
- Hausarbeiter/innen
- Hausgehilfe/Hausgehilfin
- Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)

Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.

Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungs-/Lohngruppen.

       
       
       
       
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