Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
Nr. 5
Zu § 44 – Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld
Die Abfindung bei Abstechern und Gastspielen kann im Rahmen des für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Reisekostenrechts landesbezirklich vereinbart werden.