Beschäftigte sind verpflichtet, an Abstechern und Gastspielreisen teilzunehmen.
Protokollerklärung: Bei Abstechern und Gastspielreisen ist die Zeit einer aus betrieblichen Gründen angeordneten Mitfahrt auf dem Wagen, der Geräte oder Kulissen befördert, als Arbeitszeit zu bewerten.
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