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Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen VKA

§ 52

Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen

Nr. 1

Zu § 1 - Geltungsbereich

Trimain ab 90 Euro

1Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte als Musikschullehrerin und Musikschullehrer an Musikschulen.
2Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und bei entsprechender Begabung ihnen gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen.

 

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