Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen VKA

§ 50

Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weibau und Obstbaubetrieben

Nr. 2

Zu § 6 – Regelmäßige Arbeitszeit

Trimain ab 90 Euro

1Die regelmäßige Arbeitszeit kann in vier Monaten bis auf 50 und weiteren vier Monaten des Jahres auf bis zu 56 Stunden festgesetzt werden. Sie darf aber 2.214 Stunden im Jahr nicht übersteigen.
2Dies gilt nicht für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 5 Satz 1, denen Arbeiten übertragen sind, deren Erfüllung zeitlich nicht von der Eigenart der Verwaltung oder des Betriebes abhängig ist.

 

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