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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) |
Teil F |
Besonderer Teil Sparkassen (BT-S) |
§ 50 |
In-Kraft-Treten, Laufzeit |
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(1)
1Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung am 1. Oktober 2005 in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 kann § 49 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2007, schriftlich gekündigt werden.
Berlin/Köln, den 13. September 2005 Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: Der Vorstand Für die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Der Bundesvorstand |