1Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung am 1. Oktober 2005 in Kraft.
2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.
Berlin/Köln, den 13. September 2005
Für die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
Der Vorstand
Für die
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:
Der Bundesvorstand
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