Sonderregelungen für die Beschäftigten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen für Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nr. 5
Zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
Beschäftigte, die für eine andere Tätigkeit qualifiziert werden, erhalten während der Qualifizierungszeit ihr bisheriges Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile.